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Nachhaltigkeit und Agenda 2030

Richtschnur für das Nachhaltigkeitsverständnis des BMJ ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Sie basiert auf den universellen menschenrechtlichen Verpflichtungen und zielt darauf ab, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben auf Dauer zu sichern.

Die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution „Transformation unserer Welt – die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ markiert einen nachhaltigkeitspolitischen Wendepunkt. Die einstimmig verabschiedete Resolution fordert nicht nur eine Transformation der Welt in allen gesellschaftlichen Bereichen. Sie verbindet diesen Wandel auch mit einer Agenda, die sich an alle Länder der Welt richtet und innerhalb einer kurzen Frist umgesetzt werden muss. Für das BMJ bildet die Agenda 2030 daher den Maßstab seines Handelns.

Die Agenda 2030 richtet sich an alle: Regierungen, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und Wissenschaft. Ihre Umsetzung durch alle Beteiligten ist maßgeblich zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Darüber hinaus ist die Umsetzung der Agenda 2030 wesentlich für die Schaffung von sozialem Zusammenhalt und einem Leben in Würde für alle. Die besondere Dringlichkeit ihrer Umsetzung wird im Resolutionstext der Vereinten Nationen so ausgedrückt:

„Wir können die erste Generation sein, der es gelingt, Armut zu beseitigen, und gleichzeitig vielleicht die letzte Generation, die noch die Chance hat, unseren Planeten zu retten.“
(Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung)

Deutschland hat sich – zusammen mit allen anderen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen – verpflichtet, die in der Agenda formulierten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) mit ihren 169 Zielvorgaben umzusetzen. Diese 17 Ziele sind in vielfacher Weise miteinander verknüpft. Das heißt: Jedes der Ziele kann nur dann sinnvoll verfolgt werden, wenn zugleich auch alle anderen Ziele verfolgt werden. Die Nachhaltigkeitsziele selbst unterliegen keiner Rangfolge. Sie sind unteilbar und universell gültig. Dabei fordert die Agenda ausdrücklich, die Schwächsten und Verwundbarsten der Gesellschaft in den Mittelpunkt zu stellen und auf dem Weg der Transformation niemanden zurückzulassen („leave no one behind“).

In der Agenda 2030 wird die Bedeutung der Rechtspolitik für eine nachhaltige Entwicklung insbesondere in Ziel 16 formuliert: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. SDG 16 baut mit seinen Zielvorgaben auf allgemeingültigen Menschenrechtsstandards und -prinzipien auf. Nachhaltige Entwicklung kann nicht gedacht werden ohne Mechanismen für eine friedliche Austragung von Konflikten, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und ohne gute Regierungsführung. Eine an SDG 16 orientierte Rechtspolitik ist wegen der Querverbindungen innerhalb der SDGs zugleich Grundlage für die Erreichung der anderen SDGs. Hierzu zählen insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter (SDG 5), die Bekämpfung der Ungleichheit (SDG 10) oder die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen (SDGs 13 bis 15).

Wie sich das Bundesministerium der Justiz dieser Aufgabe stellt, erläutert der im Juni 2020 vorgelegte Ressortbericht Nachhaltigkeit - Bericht zum Stand der Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in die Agenda 2030. Wie die 17 SDGs in der täglichen Arbeit des Ministeriums umgesetzt werden, ist darüber hinaus in eigenen Leitlinien für die Umsetzung der Agenda 2030 im BMJ festgehalten.

Ressortbericht Nachhaltigkeit

Der Nachhaltigkeitsbericht stellt die bis Anfang 2020 im BMJ(V) vorgenommenen Schritte zur Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 dar und gibt zugleich eine Zielrichtung für das noch weiter erforderliche Handeln in diesem Bereich. Der Bericht dient dazu, die interessierte Öffentlichkeit zu informieren und soll gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJ eine Orientierung für die Einordnung ihrer Aufgaben innerhalb der globalen Nachhaltigkeitsziele bieten.

Titel: Ressortbericht Nachhaltigkeit

Für die Bundesregierung bildet die Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie den zentralen Rahmen für die deutsche Nachhaltigkeitspolitik und für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – und zwar auf drei Ebenen: in Deutschland, mit internationalen Partnern und in internationalen Organisationen und Gremien.

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