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Antragsformulare Kindesunterhalt

Im vereinfachten Unterhaltsverfahren nach §§ 249 ff. FamFG ist nach der Kindesunterhalt-Formularverordnung ein bundeseinheitlich vorgegebener Formularsatz – bestehend aus einem Antragsformular nebst Merkblatt – zu verwenden (§ 259 Absatz 2 FamFG).

Hier finden Sie das Antragsformular für die Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren sowie ein Hinweisblatt und ein Datenblatt für Einwendungen des Antragsgegners, in der jeweils aktuellen Fassung.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Themenseite.

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