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Digitale Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen

Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes erfolgt im elektronisch ausgegebenen Bundesgesetzblatt auf der Internetseite www.recht.bund.de.

zu sehen ist eine Waage im Gleichgewicht
Quelle: picture alliance/ AFP Creative / Damien Meyer

Der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren bevor ein Gesetz oder eine Verordnung in Kraft tritt, ist die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bis zum 31. Dezember 2022 geschah das für Gesetze und Verordnungen des Bundes noch in Papierform. Das heißt, die amtliche gedruckte Fassung musste entweder gegen Bezahlung bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Das war nicht mehr zeitgemäß.

Seit dem 1. Januar 2023 erscheint das Bundesgesetzblatt ausschließlich elektronisch. Ausgegeben wird das Bundesgesetzblatt vom Bundesamt für Justiz auf der Internetplattform www.recht.bund.de. Technischer Betreiber der Verkündungsplattform ist das Informationstechnikzentrum (ITZ) Bund.
Bei der bisher auf www.bgbl.de verfügbaren Fassung des Bundesgesetzblatts handelte es sich um nichtamtliche elektronische Kopien.

Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt auf recht.bund.de ist das alleinige Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen und das Bekanntmachungsorgan des Bundes, wenn durch Rechtsvorschrift die amtliche Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vorgeschrieben ist. Durch die amtliche elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts wird nicht nur eine große Menge Papier eingespart, sondern Nutzerinnen und Nutzern wird zugleich ein einfacher Zugriff auf die aktuellen Gesetze und Verordnungen ermöglicht.

Nutzerinnen und Nutzer können die amtliche Fassung neu verkündeter Gesetze und Verordnungen nicht nur kostenlos einsehen, sondern diese auch ohne Einschränkungen speichern, ausdrucken oder weiterverwerten. Mit der durch verschiedene Filter eingrenzbaren Recherchefunktion können alle veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 durchsucht werden. Zudem kann ein Newsletter abonniert werden, der regelmäßig über die neuesten Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt informiert. Das Bundesgesetzblatt bis 2023 steht weiterhin auf der nun als Archiv betriebenen Seite www.bgbl.de kostenlos zur Verfügung.

Hohe technische Sicherheitsvorkehrungen stellen die Echtheit und Integrität des elektronischen Bundesgesetzblatts sicher. Jede elektronisch ausgegebene Nummer des Bundesgesetzblatts ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.

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