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Härte- und Unterstützungsleistungen für Betroffene von extremistischen und terroristischen Straftaten

Mit Härte- und Unterstützungsleistungen sollen Betroffene von extremistischen und terroristischen Taten schnell und unkompliziert unterstützt werden. Sie sind freiwillige Leistungen des Staates und Akt der Solidarität mit den Betroffenen. Es handelt sich um Haushaltsmittel, die der Bundestag jährlich zweckgebunden zur Verfügung stellt. Diese sollen Betroffene als finanzielle Soforthilfen zügig erhalten.

Eine Hand, die einen Stift in der hält und ein Formular ausfüllt.
Quelle: Adobe Stock / 88studio

1. Härteleistungen für Betroffene extremistischer und terroristischer Taten

Für Betroffene rechtsextremer Gewalt stellt der Deutsche Bundestag bereits seit dem Jahr 2001 finanzielle Mittel bereit. Anlass zur Schaffung dieser Härteleistungen war der hohe Anstieg schwerer Gewalttaten mit rechtsextremistischem und ausländerfeindlichem Hintergrund. Seit dem Jahr 2010 werden zudem finanzielle Mittel für Betroffene aller extremistisch motivierten Übergriffe zur Verfügung gestellt. Die Härteleistung kann nur gezahlt werden, wenn der Übergriff in Deutschland stattgefunden hat.

Für Betroffene von terroristischen Straftaten werden ebenfalls Härteleistungen bereitgestellt. Anlass dafür war der Anschlag auf die Ghriba-Synagoge auf Djerba im Jahr 2002. Die Unterstützung greift bei Inlandstaten, kommt aber auch Betroffenen eines terroristischen Anschlags im Ausland zugute.

Wer kann einen Antrag auf Härteleistung stellen?

Antragsberechtigt sind Personen, die durch extremistische oder terroristische Taten Gesundheitsverletzungen davongetragen haben. Auch Personen, die bei einer extremistischen Tat in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt - also massiv beleidigt oder erheblich bedroht wurden - können einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind zudem Hinterbliebene wie Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister, die einen nahen Angehörigen bei einer extremistischen oder terroristischen Gewalttat verloren haben. Auch Nothelferinnen und Nothelfer - also Personen, die bei der Abwehr eines Übergriffs auf andere einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben - können einen Antrag auf Härteleistungen stellen. Darüber hinaus können nahe Angehörige Reisekostenhilfen beantragen, um schnell zum Anschlagsort reisen zu können. Betroffene, die sich einem Strafverfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger anschließen, können zur Teilnahme an der Hauptverhandlung ebenfalls eine einmalige Reisekostenpauschale erhalten.

Wo kann ein Antrag auf Härteleistung gestellt werden?

Zuständig für die Gewährung von Härteleistungen ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Härteleistungen werden nach Billigkeitsgesichtspunkten bemessen und in Form einmaliger Geldzahlungen erbracht, wobei die Leistung auf Antrag der Betroffenen erfolgt. Der Antrag kann beim BfJ gestellt werden. Das Antragsformular auf Härteleistungen für Betroffene extremistischer Übergriffe ist hier abrufbar. Das Antragsformular für Härteleistungen für Betroffene terroristischer Straftaten finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage für die Auszahlung von Härteleistungen ist seit dem 26. August 2021 die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt. Die neue Richtlinie löst die bisher geltende Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten vom 21. Dezember 2006 und die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe vom 18. Dezember 2009 ab, sofern die Tat nach dem 25. August 2021 verübt worden ist.

2. Unterstützungsleistungen für wirtschaftlich Betroffene

Auch wirtschaftlich Betroffene von extremistischen oder terroristischen Straftaten können vom Staat Unterstützungsleistungen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Betriebsstätte oder Räumlichkeit „Tatort“ eines extremistischen oder terroristischen Anschlags geworden ist, bei dem Menschen getötet worden sind oder hätten getötet werden können. Zudem muss durch die Tat ein materieller Schaden (Sach- oder Vermögensschaden) mit erheblichen Auswirkungen entstanden sein.

Wer kann einen Antrag auf Unterstützungsleistung stellen?

Antragsberechtigt sind selbständig tätige Personen, kleine Unternehmen und im Einzelfall auch private oder religiöse, nicht öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen.

Wo kann ein Antrag auf Unterstützungsleistung gestellt werden?

Zuständig für die Gewährung von Unterstützungsleistungen ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Unterstützungsleistungen werden seitens des Staates aus Billigkeitsgründen gewährt und in Form einmaliger Geldzahlungen erbracht, wobei die Leistung auf Antrag der Betroffenen erfolgt. Der Antrag kann beim BfJ gestellt werden. Das Antragsformular auf Bewilligung einer Unterstützungsleistung für durch extremistische und terroristische Taten wirtschaftlich Betroffene finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage für die Auszahlung von Unterstützungsleistungen ist die Richtlinie zur Zahlung von Unterstützungsleistungen für wirtschaftlich Betroffene von terroristischen oder extremistischen Anschlägen vom 1. August 2020.

Weitere Informationen zu Härte- und Unterstützungsleistungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Betroffene von Straftaten finden weitere Informationen und Hilfe hier.

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